Aufnahme- und Gesamtplanverfahren

Das Aufnahme- und Gesamtplanverfahren ist ein ziemlich aufwendiges Verfahren.Deshalb empfehlen wir, dass Sie sich bei Interesse möglichst frühzeitig die Unterstützung fachlich informierter Personen oder Ihrer gesetzlichen Betreuung sichern.

Folgende Schritte sind grundsätzlich nötig, wenn Sie Leistungen zur Teilhabe/zur Eingliederung in Anspruch nehmen wollen:

Schritt 1: Antrag stellen

Sie stellen einen formlosen Antrag auf Teilhabeleistungen an den zuständigen Leistungsträger. In der Regel ist das das Sozialamt der kreisfreien Stadt oder des Landkreises in dem Sie wohnen.

Schritt 2: Antrag wird geprüft

Die Leistungskoordination des Sozialamtes (Ihre für Sie zuständige Sachbearbeitung im Sozialamt) prüft den Antrag und fordert von Ihnen noch weitere Unterlagen an. Diese sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse schnellstmöglich beim Sozialamt einreichen.

Die Leistungskoordination

Schritt 3: Das Gesundheitsamt kommt

Ein/e Mitarbeiter/in des Gesundheitsamtes setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um eine Diagnose zu stellen und vorrangige Leistungen anderer Leistungsträger zu empfehlen. (Empfehlung: Nehmen Sie diesen Termin nicht alleine wahr, sondern beteiligen Sie eine Person Ihres Vertrauens.)

Schritt 4: Das Fallmanagement nimmt Kontakt auf

Als nächstes wird sich ein/e Fallmanager/in des Sozialamtes mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin zur Beratung mit Ihnen vereinbaren. Dieser Termin kann in Ihrer aktuellen Häuslichkeit, im Amt oder telefonisch stattfinden. Bei der Auswahl von Ort und Termin des Gesprächs sind Sie mitspracheberechtigt. An diesem Gespräch sollten Sie dringend eine Person Ihres Vertrauens beteiligen, da Sie davon ausgehen müssen, dass der Termin für Sie anstrengend wird und ein erhebliches Maß an emotionaler Stärke und Konzentration von Ihnen fordert.

Die/Der Fallmanager/in wird

Schritt 5: Das Fallmanagement kommt

Die/Der Fallmanager/in wird mit Hilfe des Integrierten Teilhabeplans (ITP) versuchen, Ihren Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Das bedeutet, dass er/sie anhand eines Fragebogens versucht herauszufinden, welche Unterstützungsleistungen Sie aus Sicht des Amtes tatsächlich benötigen. In diesem Termin wird es vor allen Dingen darum gehen, wie Ihre aktuelle Situation aussieht, welche Fähigkeiten und welche Barrieren im Hinblick auf Ihre Ziele vorhanden sind und welche Unterstützungsleistungen (Teilhabeleistungen) notwendig sind, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.

Da der ITP sehr umfangreich ist, müssen Sie damit rechnen, dass dieser Termin länger dauert, anstrengend ist und von Ihnen ein Höchstmaß an Konzentrationsfähigkeit verlangt. Deshalb sollten Sie dringend eine Person Ihres Vertrauens an diesem Gespräch beteiligen.

Die/Der Fallmanager/in übergibt anschließend den ausgefüllten ITP an das Sozialamt (Leistungskoordination).

Schritt 6: Das passiert anschließend im Amt

Das Sozialamt (Leistungskoordination) achtet auf den fristgerechten Eingang des über Sie erstellten Gutachtens des Gesundheitsamtes und des vom Fallmanagement über Sie erstellten ITP.

Innerhalb des Amtes wird unter Verantwortung des Fallmanagements über den ermittelten Bedarf beraten. Außerdem wird über die Auswahl von geeigneten Leistungsangeboten beraten. Dabei sind alle Beteiligten angehalten, Ihr Wunsch- und Wahlrecht zu berücksichtigen.

Schritt 7: Die Gesamtplankonferenz

Als nächstes sollten Sie eine Einladung zu einem Gespräch im Amt erhalten. Bei diesem Gespräch handelt es sich um die so genannte Gesamtplankonferenz. Dieser Termin ist sehr wichtig für Sie, denn hier wird endgültig festgelegt, ob Sie Anspruch auf Teilhabeleistungen haben und welche Teilhabeleistungen Sie erhalten sollen. Außerdem wird bei diesem Gespräch auch geklärt, welche Facheinrichtung damit beauftragt werden soll, die Ihnen gewährten Teilhabeleistungen zu erbringen.

WICHTIG: Sie haben das Recht, auf die Gesamtplankonferenz zu verzichten. Allerdings liegt die Durchführung einer Gesamtplankonferenz auch im Ermessen des Sozialamtes.

WICHTIG: Sie haben das Recht, sich für eine ganz bestimmte Facheinrichtung zu entscheiden.

WICHTIG: Sie haben das Recht, eine Person Ihres Vertrauens zur Gesamtplankonferenz mitzubringen.

Bei diesem Gespräch werden Sie auf das Fallmanagement, vielleicht auch auf eine/n oder mehrere Mitarbeiter/innen des Sozialamtes und unter Umständen auch auf Vertreter/innen anderer Leistungsträger treffen. Damit Sie sich auf den Gesprächsverlauf konzentrierten können, sollten Sie in jedem Fall eine Person Ihres Vertrauens mit zur Gesamtplankonferenz nehmen, damit Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht auch ausüben können.

In diesem Gespräch

In diesem Gespräch wird der so genannte "Gesamtplan" erstellt (ITP-Z). Dieser enthält Angaben darüber,

Schritt 8: Das passiert anschließend im Amt

Die Leistungskoordination

Schritt 9: Die Leistungserbringung beginnt

Spätestens in der Gesamtplankonferenz sollten Sie eine/n Vertreter/in der Facheinrichtung kennengelernt haben, die die Leistungen erbringt, die Ihnen "vom Amt" bewilligt wurden. Noch besser ist es, wenn Sie sich frühzeitig mit einer geeigneten Facheinrichtung in Verbindung setzen.

Ihre Zusammenarbeit mit der Facheinrichtung beginnt an dem Tag, der in Ihrem Gesamtplan als Leistungsbeginn verzeichnet ist. Die Zusammenarbeit mit der Facheinrichtung endet spätestens am letzen Tag des Bewilligungszeitraums, es sei denn, dass Sie vorher eine Verlängerung der Leistungsgewährung beantragt haben. Dann beginnt das hier beschriebene Verfahren von vorne.

Hinweis: Die Darstellung der Schritte 1 bis 9 entspricht dem für Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich verabschiedeten Verfahren. Verfahrensabweichungen bei einzelnen Leistungsträgern sind möglich.